Woraus setzt sich der Beitrag bei der PKV zusammen?
Der Beitrag für
die privaten Krankenversicherungen setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, aus
einem Risikoanteil und einem Sparanteil. Der Risikoanteil dient dazu, die
aktuell verursachten Kosten abzudecken. Für die Ermittlung der Beitragshöhe
führt die private Krankenkasse eine risikogerechte Kalkulation nach
versicherungsmathematischen Formeln durch, was vereinfacht erklärt bedeutet,
dass der Beitrag umso höher wird, je höher die Kosten sind, die die Versicherung
erwartet. Einfluss auf die Risikobeurteilung nehmen Faktoren wie Alter,
Geschlecht und Gesundheitszustand des
Versicherungsnehmers sowie der von ihm gewünschte Leistungsumfang. Je älter ein
Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluß ist, desto größer ist sein Risiko zu
erkranken, je umfangreicher der Versicherungsschutz gestaltet wird, desto höhere
Kosten, die durch die Inanspruchnahme der versicherten Leistungen entstehen,
erwartet die Versicherung. Vor der Aufnahme in die private Krankenversicherung
findet daneben meist eine Gesundheitsprüfung statt, die den aktuellen
Gesundheitszustand sowie mögliche Vorerkrankungen aufzeigt. Liegen beim
Versicherungsnehmer bestimmte Vorerkrankungen vor, kann die Versicherung das
erhöhte Risiko durch die Erhebung eines Risikozuschlags ausgleichen, die
Absicherung einiger Leistungen ausschließen oder den Antrag auch gänzlich
ablehnen. Zu Beginn der Versicherung zahlt ein Versicherungsnehmer höhere
Beiträge, als tatsächlich notwendig wären, um die von ihm verursachten Kosten
abzudecken. Die Differenz, die sich aus dem Bedarf für die Abdeckung der Kosten
und dem tatsächlichen Beitrag ergibt, stellt den Sparanteil dar. Dieser wird
verzinslich angespart und daraus werden die sogenannten Alterungsrückstellungen
gebildet. Die Alterungsrückstellungen sollen letztendlich dafür sorgen, dass der
Beitrag auch im Alter nahezu stabil bleibt. Die private Krankenversicherung geht
davon aus, dass das Risiko zu erkranken mit zunehmendem Alter wächst und ein
älterer Versicherungsnehmer somit höhere Kosten verursacht als durch seinen
Beitrag abdeckt sind. Durch Entnahmen aus den Alterungsrückstellungen wird
dieser Fehlbetrag ausgeglichen. Allerdings handelt es sich bei den
Alterungsrückstellungen nicht um individuelles Guthaben des jeweiligen
Versicherungsnehmers, sondern um Guthaben, das für alle Versicherten einer
Risikogruppe gebildet wird
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